Veruntreuung § 133 StGB (Österreich)
Veruntreuung Definition: Der Tatbestand der Veruntreuung in Österreich setzt voraus, dass jemand ein Gut, das ihm anvertraut wurde, sich oder einem Dritten zueignet, und zwar mit dem Vorsatz sich oder den Dritten dadurch unrechtmäßig zu bereichern. Wenn Sie eine eingehendere Rechtsberatung wünschen, oder aber eine Vorladung zur Vernehmung bei der Polizei zum genannten Thema erhalten …