In den Medien

Versuchter Mord am Ehemann

Aufgrund eines Messerstichs in die Herzregion beim 80 jährigen Ehegatten wurde der
Angeklagten vorgeworfen, sie habe versucht ihren Ehemann zu töten.

Das Sachverständigen Gutachten hat ergeben, dass mit der Stichverletzung an sich
Lebensgefahr verbunden war, weshalb die Staatsanwaltschaft auch davon ausgegangen ist,
dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit eine Verurteilung wegen Mord anzunehmen sei.

Deshalb lautete die Anklageschrift auf Mord und drohten der betagten Angeklagten eine
Freiheitsstrafe von 10 bis zu 20 Jahren oder eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Erfreulicherweise konnte ein Freispruch vom Vorwurf des Mordes erwirkt werden. Die
Geschworen entschieden mit 8:0 Stimmen, dass die Angeklagte keinen Vorsatz hatte ihren
Ehemann, mit dem sie seit vielen Jahren verheiratet war, zu ermorden.

Medien: www.kleinezeitung.at

Mord durch Unterlassung

Den Angeklagten wurde vorgeworfen, dass sie es vorsätzlich unterlassen haben ihre 13
jährige Tochter ins Krankenhaus zu bringen, als diese an einer Bauchspeicheldrüsenentzündung erkrankte. Die Tochter verstarb an der Erkrankung.

Die Staatsanwaltschaft brachte in der Anklageschrift vor, dass die Angeklagten es zumindest ernsthaft für möglich hielten und sich damit abfanden, dass die Tochter sterben werde – dennoch hätten sie es unterlassen die notwendige Hilfeleistung zu erbringen. Als Eltern der Verstorbenen seien sie aufgrund der Garantenstellung verpflichtet gewesen, die Todesfolge
abzuwenden.

Es konnte ein Freispruch vom Mordvorwurf erwirkt werden, da die Hälfte der Geschworenen
der Ansicht waren, dass bei den Angeklagten kein Vorsatz festgestellt werden kann.
Link: www.krone.at

Tödlicher Dachterrassensturz

Nachdem ein Rechtsanwalt aufgrund eines Sturzes aus dem Balkon seiner Wohnung aus
dem sechsten Stock verunglückte, wurde dem Freund des Rechtsanwalts vorgeworfen, er
habe diesen im Stich gelassen, nachdem er diesem LSD überlassen hatte.

Nach einem sehr langen und aufwendigen Ermittlungsverfahren entschloss sich die
Staatsanwalt den Strafantrag aufgrund des Tatbestands des Imstichlassen eines Verletzten
mit Todesfolge (Strafrahmen bis zu drei Jahren) gegen den Beschuldigten einzubringen,
nachdem ein Gutachten eine Kausalität zwischen der Übergabe der Substanz und dem Sturz
aus dem Balkon feststellen konnte.

Der Verteidigung ist es gelungen unter Vorlage von zwei Privatgutachten und weiteren
zahlreichen Beweisführungen, dass ein Vorsatz beim Angeklagten nicht mit an Sicherheit
grenzender Wahrscheinlichkeit festgestellt werden konnte. Der Angeklagte wurde rechtskräftig freigesprochen.

Medien: www.diepresse.com

Angestellter bei Handykonzern – Untreue

Dem Angeklagten wurde vorgeworfen er habe als Mitarbeiter eines größeren Handykonzerns
zahlreiche Mobilgeräte veruntreut und sie ohne Kenntnis des Arbeitgebers privat verkauft.
Dabei ist ein Schaden von etwa EUR 950. 000,– entstanden über einen Zeitraum von über
einem Jahr.

Der Angeklagte, der massiv an Spielsucht leidet war umfassend geständig und hat einen
erheblichen Beitrag zur Wahrheitsfindung geleistet, sowie sich freiwillig bereits vor der
Verhandlung in eine stationäre Therapie aufgrund seiner Suchterkrankung begeben.
Das Gericht konnte gerade noch mit einer bedingten Freiheitsstrafe in der Dauer von 18
Monaten unter Setzung einer Probezeit von drei Jahren das Auslangen finden.

Medien:  www.krone.at  & www.derstandard.at

Versuchter Mord am Lebensgefährten

Der 21-jährigen Angeklagten wurde vorgeworfen, Sie habe mit einem Messerstich in das
Herz ihres Lebensgefährten, versucht diesen zu töten.

Es konnte herausgearbeitet werden, dass die Angeklagte in Notwehr gehandelt hat, da sie
zum Tatzeitpunkt einem gegenwärtigen Angriff durch ihren Lebensgefährten ausgesetzt war.

Dieser ist ihr körperlich deutlich überlegen und hatte wiederholt Gewalt gegen sie
angewendet.

Die Verhängung der Untersuchungshaft konnte abgewendet werden. Das Verfahren wurde letztlich eingestellt – es kam zu keiner Anklage.

Link: www.krone.at

Kind stürzt aus dem Fenster – Fahrlässige Tötung – Freispruch

Ein vier-jähriges Kind ist aus dem Fenster des sechsten Stocks gestürzt und dabei ums
Leben gekommen. Die Staatsanwaltschaft warf dem Onkel des Kindes, der sich zum
Zeitpunkt des Sturzes im Zimmer befand vor, dass er den Tod des Kindes zumindest
fahrlässig herbeigeführt habe.

Nach einem umfangreichen Ermittlungsverfahren wurde gegen den Onkel ein Strafantrag
wegen fahrlässiger Tötung des Kindes eingebracht.

Es konnte beim Bezirksgericht Liesing ein rechtskräftiger Freispruch erwirkt werden, da von der Verteidigung ausgearbeitet wurde, dass dem Angeklagten kein objektiv sorgfältiges Verhalten vorzuwerfen war.

Versuchte Brandstiftung mit Benzinkanister – Freispruch vom Vorwurf der Brandstiftung

Nachdem der Angeklagte mit einem Benzinkanister in das Büro seines Geschäftspartners marschiert ist, soll er dort das Benzin über sich und auf die Einrichtung geschüttet haben,
wobei er dabei die Drohung ausstieß, dass er sich selbst anzünden werde, wenn der Geschäftspartner nicht erscheinen sollte.

Der Geschäftspartner schuldete ihm noch einen EUR 300.000 übersteigenden Betrag, den er ihm seit geraumer Zeit nicht bezahlt hatte. Er hatte ihn immer wieder vertröstet und zuletzt
anscheinend auch bedroht.

Der Beschuldigte wurde von den einschreitenden Beamten sofort festgenommen und es wurde über ihn die Untersuchungshaft verhängt.
Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten vor, er habe versucht vorsätzlich eine Feuersbrunst zu legen und legte ihm somit einen Strafrahmen von einem bis zu 10 Jahren zu
Last.
Nach einem mühsamen Beweisverfahren konnte ein Freispruch vom Vorwurf der Brandstiftung erwirkt werden. Der Angeklagte wurde lediglich wegen schwerer Nötigung und Sachbeschädigung verurteilt und noch am selben Tag enthaftet.

Zeitungsartikel: kurier.at

Artikel Urkundenfälschung

Kein Kavaliersdelikt: Mit falschem Testergebnis zum Friseur. Die Covid-19-Testergebnisse sind zwar zentral gespeichert – der Dienstleister kann darauf
jedoch nicht zugreifen. Bei Urkundenfälschung drohen empfindliche Strafen.

Es ist ein Ausdruck ohne Stempel oder Unterschrift: Die Bestätigung über das negative Ergebnis eines Covid-19-Tests, die seit Beginn dieser Woche zum Besuch zum Beispiel
eines Friseurs berechtigt, ist nicht unbedingt fälschungssicher. Laut den zuständigen Gesundheitsbehörden wie der Wiener MA 15 oder dem Notruf Niederösterreich kann
zwar von extern nicht direkt in die digitale Bestätigung, die auch per Mail abrufbar ist, eingegriffen werden. Per Bildbearbeitungsprogramm ist das allerdings ein Leichtes.
Und: Die Ergebnisse seien zwar zentral bei den Behörden gespeichert – der körpernahe Dienstleister könne auf diese aber nicht zugreifen, heißt es vom Notruf  Niederösterreich.

Artikel: www.wienerzeitung.at

Keine Jugend im Gefängnis

Im Vorjahr waren 682 Jugendliche und junge Erwachsene zu irgendeinem Zeitpunkt in Haft oder im Maßnahmenvollzug. Manche verbrachten wenige Stunden oder Tage hinter Gittern, bei
anderen wurden daraus Wochen, Monate, Jahre. Das geht aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage an Justizministerin Alma Zadic (Grüne) hervor. Im Vergleich mit den
Jahren davor hat die Zahl junger Häftlinge massiv abgenommen, sich in den vergangenen fünf Jahren sogar halbiert: 2017 saßen noch 1.377 unter 21-Jährige in Österreichs Justizanstalten.

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