Drogen am Steuer (Österreich) – Ihr Strafverteidiger Mag. Zaid Rauf

Drogen am Steuer

Rechtliche Konsequenzen bei Drogenbeeinflussung im Straßenverkehr in Österreich

Diese Infoseite bietet eine umfassende Übersicht über die rechtlichen Grundlagen und Konsequenzen bei Drogenbeeinflussung im Straßenverkehr in Österreich. Sie soll als Orientierungshilfe dienen, kann jedoch eine individuelle Beratung durch einen Rechtsanwalt nicht ersetzen. 

Insbesondere bei spezifischen rechtlichen Fragen oder im Falle einer positiven Testung auf Suchtmittel ist es ratsam, professionellen juristischen Rat einzuholen.

Strafverteidiger Mag. Zaid Rauf: Ihr Anwalt für Strafrecht in Wien:

Inhaltsverzeichnis

Rechtliche Grundlagen bei Drogenbeeinflussung im Straßenverkehr

Gemäß § 5 der Straßenverkehrsordnung ist es verboten, ein Fahrzeug zu lenken oder in Betrieb zu nehmen, wenn man unter dem Einfluss von Alkohol oder Suchtgift steht. Im Unterschied zu Alkohol, für den eine Blutalkoholgrenze von 0,5 Promille gilt, gibt es für Drogen keinen spezifischen Grenzwert. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass eine Suchtgiftbeeinträchtigung vorliegt, sobald beim Lenker eines Fahrzeugs Spuren einer dem Suchtmittelgesetz unterliegenden Substanz nachgewiesen werden.

Feststellung der Drogenbeeinflussung durch Amtsärzte

Im Falle eines Verdachts auf Drogenbeeinflussung eines Fahrzeuglenkers,  etwa aufgrund auffälligen Fahrverhaltens, einer Unfallsituation oder körperlicher Symptome, und wenn Alkoholisierung ausgeschlossen wurde, kann die Polizei einen Drogentest durchführen. Dies geschieht mithilfe eines Checkformulars, das den Verdacht auf Drogenkonsum ermittelt. Bei einem begründeten Verdacht auf drogenbedingte Fahrbeeinträchtigung sind Ärzte oder speziell geschulte Polizisten berechtigt, einen Speichelvortest durchzuführen.

Bestätigt sich der Verdacht, kann der Grad der Beeinträchtigung durch einen Amtsarzt festgestellt werden. Dazu kann die Polizei den Fahrer zur Untersuchungsstelle bringen. Der Amtsarzt führt dann eine klinische Untersuchung auf Suchtmittel durch. Ergibt die Untersuchung eine Beeinträchtigung durch Suchtmittel, muss eine Blutuntersuchung durch einen dazu berechtigten Arzt erfolgen. Eine zwangsweise Blutabnahme ist nicht möglich, jedoch kann eine Verweigerung zu einer höheren Strafe führen.

Strafmaß und Kostenfolgen bei positivem Drogentest

Bei einem positiven Drogentestergebnis drohen laut § 99 Abs 1b StVO erhebliche Strafen und finanzielle Belastungen. Diese umfassen:

  • Eine Verwaltungsstrafe von mindestens € 800,00 bis zu € 3.700,00. Bei Nichtzahlung kann eine Ersatzfreiheitsstrafe von einer bis sechs Wochen verhängt werden, sofern Fahrnis- und Gehaltsexekution erfolglos bleiben.
  • Übernahme der Kosten für die Untersuchung und bewusstseinsbildende Maßnahmen (zwischen € 100,00 und € 500,00).
  • Mindestens vier Wochen Führerscheinentzug bei einem erstmaligen Verstoß, bei einem verursachten Verkehrsunfall erhöht sich die Mindestdauer auf drei Monate.
  • Meldung an die Gesundheitsbehörde.
  • Einholung eines fachärztlichen Gutachtens.

Konsequenzen bei Verweigerung der Drogenkontrolle

Die Verweigerung einer ärztlichen Untersuchung oder eines Bluttests bei Verdacht auf Suchtmittelkonsum wird gemäß § 99 Abs 1 Ziff b StVO wie folgt geahndet:

  • Anordnung einer Nachschulung.
  • Führerscheinentzug für mindestens sechs Monate.
  • Erhöhte Verwaltungsstrafe von € 1.600,00 bis € 5.900,00; bei Uneinbringlichkeit droht eine Ersatzfreiheitsstrafe von zwei bis sechs Wochen.

Wird Suchtmittelkonsum durch eine Blutuntersuchung festgestellt, erfolgt eine Mitteilung an die zuständige Gesundheitsbehörde.

Maßnahmen der Gesundheitsbehörde bei Suchtmittelkonsum

Die Gesundheitsbehörde kann bei festgestelltem Suchtmittelkonsum folgende Maßnahmen anordnen:

  • Ärztliche Überwachung des Gesundheitszustandes.
  • Ärztliche Behandlung einschließlich Entzugs- und Substitutionsbehandlung.
  • Klinisch-psychologische Beratung und Betreuung.
  • Psychotherapie.
  • Psychosoziale Beratung und Betreuung.

Nichtbefolgung der Anordnung der Gesundheitsbehörde kann eine Anzeige an die Staatsanwaltschaft zur Folge haben.

Vorgehensweise bei positivem Suchtmitteltest

Nach einem positiven Test erfolgt die Festlegung der Entzugsdauer Ihres Führerscheins durch die Behörde im Rahmen eines Führerscheinentzugsverfahrens. Gegen den Bescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen Einspruch erheben, was zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens führt. 

Sollte die Behörde erneut entscheiden, ist gegen diese Entscheidung eine Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht innerhalb von vier Wochen möglich. Parallel wird ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet. Bei Erhalt einer Rechtfertigungsaufforderung ist die Beratung durch einen Rechtsanwalt empfehlenswert, der eine angemessene Strafe unter Beachtung aller relevanten Faktoren gemäß § 19 VStG erreichen kann.

Um einen Führerscheinentzug zu verhindern, insbesondere wenn der positive Test durch den Konsum von CBD-Produkten verfälscht sein könnte, ist es notwendig, auch im Verwaltungsstrafverfahren Beschwerde einzulegen. Andernfalls entsteht eine Bindungswirkung, was bedeutet, dass eine im Verwaltungsstrafverfahren festgestellte Schuld auch im Führerscheinentzugsverfahren gilt.

Grenzwerte und Strafen bei Nachweis von Suchtmitteln im Straßenverkehr

Feststellung von Grenzwerten

In Österreich gibt es keinen festen Grenzwert, ab dem eine Beeinträchtigung durch Suchtmittel im Straßenverkehr als gegeben gilt.

Sobald Spuren einer unter das Suchtmittelgesetz fallenden Substanz nachweisbar sind, wird in der Regel von einer Beeinträchtigung ausgegangen und eine Strafe verhängt.

Dies führt zu rechtlichen Problemen, da selbst nach dem Konsum von legalen CBD-Produkten mit weniger als 0,3 % THC oder dem Verzehr von Mohnsamen THC, Morphin oder Codein im Körper nachgewiesen werden kann.

Laut neuerer Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs darf in Fällen, in denen ein Sachverständiger feststellt, dass die nachgewiesene Menge THC aus einem CBD-Produkt stammen muss, keine Strafe verhängt oder der Führerschein entzogen werden. Diese Rechtsprechung wird allerdings von den Behörden häufig ignoriert.

Wie kann ein Rechtsanwalt helfen, wenn Sie positiv auf Drogen am Steuer getestet wurden?

Ein Rechtsanwalt kann durch seine Expertise eine detaillierte Analyse Ihres speziellen Falles vornehmen, insbesondere wenn es um die Bewertung eines positiven Drogentests im Straßenverkehr geht.

Er kann die Umstände und die Beweislage bewerten und eine individuelle Verteidigungsstrategie entwickeln. Dies beinhaltet die Berücksichtigung aller rechtlichen Nuancen und möglicherweise eine Herausforderung der Testergebnisse, falls diese durch Faktoren wie den Konsum legaler CBD-Produkte beeinflusst wurden.

Häufige Fragen meiner Klienten und FAQs: ​

In Österreich gibt es keinen spezifischen Grenzwert für Drogen wie bei Alkohol (0,5 Promille). Sobald Spuren einer unter das Suchtmittelgesetz fallenden Substanz nachweisbar sind, wird von einer Beeinträchtigung des Lenkers ausgegangen.

Bei einem positiven Drogentest drohen dem Lenker Strafen wie eine Verwaltungsstrafe zwischen € 800,00 und € 3.700,00, mindestens vier Wochen Führerscheinentzug und weitere Maßnahmen wie die Einholung eines fachärztlichen Gutachtens. Bei Nichtzahlung der Strafe kann eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt werden.

  • Bei Verdacht auf Fahren unter Drogeneinfluss, z.B. durch auffälliges Fahrverhalten, kann die Polizei einen Drogentest anordnen. Dies kann zunächst ein Speichelvortest sein. Bestätigt sich der Verdacht auf Drogen am Steuer, erfolgt eine genauere Untersuchung durch einen Amtsarzt.

Die Entnahme von Blut kann tatsächlich nicht gegen den Willen der betroffenen Person durchgeführt werden. Sollte die Person die Blutabnahme verweigern, kann dies allerdings zu einer härteren Strafe führen.

Die Verweigerung kann zu erhöhten Verwaltungsstrafen von € 1.600,00 bis € 5.900,00 führen, zu mindestens sechs Monaten Führerscheinentzug und zur Anordnung einer Nachschulung.

Die Kosten für die Blutuntersuchung müssen von der untersuchten Person nur übernommen werden, wenn tatsächlich eine Suchtgiftbeeinträchtigung nachgewiesen wird.

Ja, da selbst legale CBD-Produkte THC-Spuren enthalten können. Die Rechtsprechung berücksichtigt allerdings, dass geringe THC-Mengen aus CBD-Produkten stammen können und sieht in solchen Fällen keine Strafe vor. Diese Rechtsprechung wird jedoch nicht immer von den Behörden beachtet.

    Benötigen Sie Hilfe von einem Anwalt? Kontaktieren Sie mich jetzt:




    Strafverteidiger Mag. Zaid Rauf: Ihr Anwalt für Strafrecht in Wien: