Erhalt einer Polizeiladung als Beschuldigter – Ihr Strafverteidiger Mag. Zaid Rauf

Erhalt einer Polizeiladung als Beschuldigter

Haben Sie eine Ladung als Beschuldigter von der Polizei erhalten oder wurden Sie zu einer Beschuldigtenvernehmung geladen?

Dies deutet darauf hin, dass gegen Sie ein Ermittlungsverfahren aufgrund eines Anfangsverdachts besteht. Es ist wichtig, dass Sie sich über Ihre Rechte im Rahmen der österreichischen Strafprozessordnung informieren. Für eingehende Rechtsberatung oder im Falle einer bereits erhaltenen Ladung, kontaktieren Sie mich zur Vereinbarung eines Beratungstermins.

Reaktionen auf die Vorladung und Aufklärung von Mythen
Der Erhalt einer Vorladung zu einer Beschuldigtenvernehmung kann erschreckend sein, und oft entstehen Horrorszenarien wie Festnahmen oder Freiheitsstrafen im Kopf der Betroffenen.

Es ist jedoch wichtig, diese Mythen zu entkräften. Eine Vorladung führt nicht notwendigerweise zu einer Haftstrafe, besonders wenn keine Festnahme angeordnet wurde. Die Aussichten im Verfahren hängen grundsätzlich sehr stark vom Vorwurf (aber auch von anderen Faktoren) ab.

Strafverteidiger Mag. Zaid Rauf: Ihr Anwalt für Strafrecht in Wien:

Inhaltsverzeichnis

Ermittlungsablauf in Österreich

In Österreich beginnt die Polizei mit Ermittlungen, sobald ein Anfangsverdacht eines Offizialdelikts vorliegt.

Eine Person wird als Verdächtiger betrachtet, wenn gegen sie aufgrund eines ersten Verdachts eine Straftat begangen zu haben, Ermittlungen geführt werden.

Ein Beschuldigter ist ein Verdächtiger, der aufgrund spezifischer Fakten konkret unter Verdacht steht, eine strafbare Handlung begangen zu haben.

Dieser Status tritt ein, wenn die Staatsanwaltschaft Ermittlungsmaßnahmen anordnet, die Polizei solche Maßnahmen durchführt oder Beweise gesammelt werden, um diesen konkreten Verdacht zu klären.

Um den spezifischen Verdacht zu klären, werden Beweise gesammelt oder verschiedene Ermittlungsaktionen durchgeführt. Dazu gehören beispielsweise die Beschlagnahme von Gegenständen, körperliche Untersuchungen, Festnahmen oder die Anordnung von Untersuchungshaft.

Falls Sie sich auf freiem Fuß befinden, kann es sinnvoll sein, die Vernehmung solange hintanzuahlten, bis eine hinreichende Vorbereitung gewährleistet ist. Die Ladung erfolgt normalerweise postalisch, kann aber auch telefonisch ergehenn, wobei es wichtig ist, sofort zu klären, ob Sie als Beschuldigter oder Zeuge geladen sind.

Rechte des Beschuldigten im Strafverfahren

Als Beschuldigter in einem strafrechtlichen Verfahren in Österreich stehen Ihnen laut § 49 der österreichischen Strafprozessordnung (StPO) spezifische Rechte zu.

Diese Rechte sind zentral für ein faires Verfahren und sollen sicherstellen, dass Ihre grundlegenden Rechte gewahrt bleiben.

Recht auf Information über den Verdacht und die Verfahrensrechte:

Als Beschuldigter haben Sie das Recht, über den gegen Sie bestehenden Verdacht sowie über Ihre wesentlichen Rechte im Verfahren informiert zu werden. Dieses Recht ist fundamental, da es Ihnen ermöglicht, das Ausmaß und die Natur der Vorwürfe gegen Sie zu verstehen.

Es geht dabei nicht nur darum, Ihnen die relevanten Paragraphen vorzulesen, sondern Sie auch über den konkreten Tatverdacht aufzuklären.

Recht auf einen Verteidiger: 

Sie haben das Recht, einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl zu beauftragen. Dies umfasst auch das Recht, einen Verfahrenshilfeverteidiger beizuziehen, falls Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen. 

Die Rolle des Verteidigers ist es, Ihre Interessen im Verfahren zu vertreten, Ihnen bei der Formulierung Ihrer Verteidigung zu helfen und sicherzustellen, dass Ihre Rechte gewahrt werden. Ein erfahrener Strafverteidiger kann aufgrund der Beweislage abschätzen, ob es ratsam ist, eine Aussage zu machen oder keine Angaben zu tätigen (Recht des Beschuldigten auf Entschlagung).

Recht auf Akteneinsicht vor der Vernehmung: 

Vor Ihrer Vernehmung haben Sie das Recht, Einsicht in die Ermittlungsakten zu nehmen. Dies ermöglicht Ihnen und Ihrem Verteidiger, sich einen Überblick über die gegen Sie vorliegenden Beweise zu verschaffen. Ihr Anwalt kann die Akteneinsicht vornehmen und die Beweise mit Ihnen durchgehen, um eine fundierte Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

Recht, keine Aussage zu machen: 

Sie haben das Recht, sich zu den Vorwürfen zu äußern, oder auch dazu keine Angaben zu tätigen. Dies bedeutet, dass Sie nicht verpflichtet sind, während der Vernehmung Angaben zum Tatvorwurf zu machen. 

Dieses Recht ist besonders wichtig, wenn Sie unsicher sind und zuerst mit einem Rechtsanwalt sprechen möchten. In einem solchen Fall können Sie sich entscheiden, nichts auszusagen bis Sie mit einem Verteidiger gesprochen haben.

Es ist zu beachten, dass Sie als Beschuldigter zwar nicht verpflichtet sind, die Wahrheit zu sagen, aber bestimmte Grenzen dieses Rechts zu beachten sind. So dürfen Sie nicht im Sinne einer Begünstigung lügen, um andere von der Strafverfolgung zu entziehen oder zu unterstützen, oder im Sinne einer Verleumdung unrichtige Anschuldigungen gegen jemand anderen erheben. 

Während es Ihnen frei steht, Angaben zu machen, um Ihre Verteidigung zu unterstützen, sollten Sie die möglichen Konsequenzen falscher Angaben bedenken, um Ihre Glaubwürdigkeit nicht unnötig aufs Spiel zu setzen.

Diese Rechte bilden das Fundament Ihres Status als Beschuldigter und sind entscheidend für die Wahrung der Fairness und der rechtsstaatlichen Prinzipien im gesamten Strafverfahren.

Richtige Verhaltensweise bei einer Ladung als Beschuldigter

Es ist wichtig herauszufinden, ob Sie als Beschuldigter oder als Zeuge geladen sind. In jedem Fall empfiehlt es sich, vor der Vernehmung einen Verteidiger hinzuzuziehen.

Dieser kann Akteneinsicht nehmen und die Beweislage prüfen. Sollten Sie unmittelbar vernommen werden, ohne zuvor eine Ladung erhalten zu haben, erinnern Sie sich an Ihr Recht, keine Aussage zu machen.

Im Zweifel ist es besser, keine Angaben zu machen, um gravierende Fehler für das weitere Verfahren zu vermeiden.

Erfordernis eines Rechtsanwalts im Verfahren

In manchen Verfahren besteht eine Anwaltspflicht, abhängig vom Beschuldigten oder der Schwere des Vorwurfs. Ein Strafverteidiger kann wichtige strategische Entscheidungen treffen und die Verdachtslage beurteilen.

Es ist immer von Vorteil einen Strafverteidiger zu betrauen, der sich mit der Materia auskennt und Sie sicher du das gesamte Strafverfahren navigieren kann.

Häufige Fragen meiner Klienten und FAQs zum Erhalt einer Polizeiladung als Beschuldigter oder Verdächtiger

Wenn Sie von der Polizei eine Ladung als Beschuldigter erhalten haben, bedeutet dies, dass gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen eines Anfangsverdachts eingeleitet wurde. Es ist ein formeller Schritt in einem  strafrechtlichen Verfahren.

Wenn Sie eine offizielle Vorladung erhalten haben, sind Sie in der Regel verpflichtet, dieser Folge zu leisten. Es ist jedoch ratsam, vorher einen Rechtsanwalt zu konsultieren, um Ihre Rechte und Pflichten im Detail zu verstehen.

Nein, erst bei Einbringung der Anklageschrift oder des Strafantrages durch die Staatsanwaltschaft beim Strafgericht beginnt das gerichtliche Hauptverfahren und die beschuldigte Person wird Angeklagter genannt.

Verdächtige und Beschuldigte müssen so schnell wie möglich darüber in Kenntnis gesetzt werden, dass ein Ermittlungsverfahren gegen sie eingeleitet wurde und ein spezifischer Tatverdacht gegen sie vorliegt. Allerdings dürfen die Ermittlungsbehörden diese Information auch zu einem späteren Zeitpunkt übermitteln, falls eine sofortige Benachrichtigung den Ermittlungszweck gefährden würde. Die Belehrung über die Rechte von Verdächtigen und Beschuldigten sowie die ihnen zustehenden Verfahrensrechte müssen in einer Sprache erfolgen, die sie verstehen.

Als Beschuldigter haben Sie das Recht, keine Aussage zu machen. Sie können sich entscheiden, zu schweigen, bis Sie mit einem Anwalt gesprochen haben oder Ihre Verteidigungsstrategie festgelegt haben.

Was sollte ich tun, wenn ich die Vorwürfe nicht verstehe?
Es ist Ihr Recht, über die Natur und den Umfang der gegen Sie erhobenen Vorwürfe informiert zu werden. Verlangen Sie eine klare Erklärung und ziehen Sie einen Anwalt hinzu, wenn Sie Fragen haben oder die Vorwürfe nicht verstehen.

Ja, Sie haben das Recht, einen Anwalt Ihrer Wahl zu beauftragen. Wenn Sie die finanziellen Voraussetzungen erfüllen, können Sie auch einen Verfahrenshilfeverteidiger beantragen.

Während Sie nicht verpflichtet sind, die Wahrheit zu sagen, sollten Sie Vorsicht walten lassen. Lügen zum Zwecke der Begünstigung oder Verleumdung können strafrechtliche Konsequenzen haben.

Es empfiehlt sich, vor der Vernehmung mit einem Verteidiger zu sprechen. Ihr Anwalt kann Akteneinsicht nehmen und Sie auf die Vernehmung vorbereiten, um sicherzustellen, dass Sie keine unbedachten Aussagen machen.

Akkordeon Inhalt

Obwohl nicht in allen Fällen gesetzlich vorgeschrieben, ist es ratsam, einen Anwalt zu konsultieren, insbesondere bei schwerwiegenden Vorwürfen oder wenn Sie unsicher über Ihre Rechte und Pflichten sind.

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