Gerade Wirtschaftsstrafverfahren können eine persönliche und wirtschaftliche Herausforderung darstellen, da solche Verfahren oftmals sehr langwierig und umfangreich sind.
Inhaltsverzeichnis
Wirtschaftsstrafrecht Österreich
Wirtschaftsstrafverfahren zermürben regelrecht den Mandanten, weil neben (manchmal jahre-) langen Ermittlungsverfahren auch noch Sicherstellungen von Vermögenswerten erfolgen oder sogar der Zugriff auf Konten gesperrt wird. Unabhängig von diesen gravierenden Belastungen kommt noch hinzu, dass der Betroffene nicht weiß, wie es in der eigenen Firma weitergeht bzw. wie die bisherigen Arbeitskollegen nun zu einem stehen.
Wenn Sie eine eingehender Rechtsberatung wünschen oder aber eine Vorladung zur Vernehmung bei der Polizei zum genannten Thema erhalten haben, dann können Sie mich gerne anrufen oder mir eine Email schreiben und ich freue mich mit Ihnen einen Termin für ein Erstgespräch zu vereinbaren.
Schwerpunkt: Betrug nach § 146 StGB
Betrug ist eines der häufigsten Wirtschaftsdelikte in Österreich. Lesen Sie den ausführlichen Artikel zu Tatbestand, Strafrahmen und Verteidigungsstrategien:
Das Wirtschaftsstrafrecht in Österreich hat in den letzten Jahren massiv zugenommen…
…da der Gesetzgeber weitere Tatbestände geschaffen und sich auch die Judikatur hinsichtlich „white collar crime“ verschärft hat.
Zu den einzelnen Tatbeständen des Wirtschaftsstrafrechts in Österreich können Sie die detaillierten Artikel (Betrug, Untreue, Veruntreuung) einsehen.
Als Wirtschaftsstrafrecht werden gemeinhin Vermögensdelikte bezeichnet, bei denen Unternehmen oder sonstige Verbände bzw. Personengruppen beteiligt sind. In den letzten Jahren haben sich immer mehr Vorwürfe wegen Amtsmissbrauch und Bestechung dazugesellt, da immer häufiger Ermittlungsverfahren aufgrund derartiger Vorwürfe eingeleitet wurden.
Aufgrund der Vielzahl an Judikaten und auch der umfangreichen Literatur, die zu diesem Thema (vor allem in den letzten Jahren) entstanden ist, kann man dieses Segment als eigene Disziplin innerhalb des Strafrechts erachten.
Das Wirtschaftsstrafrecht in Österreich unterscheidet sich nicht nur in der Beschaffenheit der Delikte vom restlichen Strafrecht, sondern auch in der Länge der Verfahren und auch in Hinblick auf die Behörden, die im Zuge von massiven Wirtschafts- und Korruptionsvorwürfen ermitteln. Etwa ist bei einem angenommenen Schaden ab Fünf Millionen Euro, sowie bei schweren Amtsmissbrauchs- und Korruptionsdelikten die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft („WKStA“) zuständig.
Rechtsberatung Wirtschaftsstrafrecht
Es ist gerade beim Vorwurf von Wirtschaftsverbrechen unbedingt erforderlich, dass Sie einen Rechtsanwalt rechtzeitig zu Hilfe nehmen, der solche Verfahren von der ersten Ermittlungshandlung bis zum rechtskräftigen Urteil vor der letzten Instanz bereits vertreten hat und auch zahlreiche Entscheidungen stets im Hinterkopf behält, wenn er die nächste strategische Entscheidung trifft.
Es genügt nicht im Ermittlungsverfahren alle Register zu ziehen und dann im Falle der (unverhofften) Hauptverhandlung zu schwächeln.
Es sind zusätzlich zum Wohlergehen des Betroffenen auch Reputation und Fortbestand eines Unternehmens bei der Planung der Strategie zu berücksichtigen.
Ein Rechtsanwalt muss gerade bei diesen Verfahren weit vorausblickend handeln und einen Drahtseilakt zwischen Mandanten, Anklagebehörde und Gerichten vollbringen. Vor allem in diesen Verfahren kann die perfekte Verteidigungslinie einen Unterschied wie Sonne und Mond bewirken.
Finanzstrafrecht
So sicher wie der Tod und die Steuer? Löst dieses Zitat bei ihnen unangenehme Gefühle aus? Ich kann Ihnen versichern, das tut es nicht nur bei Ihnen.
Umsatzsteuer, Einkommensteuer und die ganzen anderen Abgaben treiben so manchen Unternehmer als auch Privatpersonen in die Verzweiflung, weswegen sich einige Personen zu Finanzvergehen hinreißen lassen.
Die Folgen von Finanzvergehen sind sehr unterschiedlich und hängen naturgemäß von der Schwere der Tat ab:
Neben der Abgabenhinterziehung und der Nichtabfuhr von Zöllen stehen auch gravierende Verbrechen wie etwa Finanzbetrug im Raum, bei denen sogar langjährige Haftstrafen von einem Gericht verhängt werden dürfen (zusätzlich zur Verrichtung der „geprellten“ Steuer samt Zinsen!!!). Dass derartige Strafen das Leben ruinieren können, leuchtet jedem ein.
Genauso wie die Strafen im Finanzstrafrecht sehr unterschiedlich gestaltet sind, gibt es auch sehr viele Möglichkeiten die Betroffenen aus ihrer unliebsamen Situation mit dem Finanzamt zu befreien und ein Ergebnis zu erzielen, mit dem alle Beteiligten (weiter)leben können.
Dazu ist es wichtig, geübt im Umgang mit dem Finanzamt und der Anklagebehörde zu sein.
Häufige Fragen
Als Wirtschaftsstrafrecht werden gemeinhin Vermögensdelikte bezeichnet, bei denen Unternehmen oder sonstige Verbände bzw. Personengruppen beteiligt sind. In den letzten Jahren haben sich immer mehr Vorwürfe wegen Amtsmissbrauch und Bestechung dazugesellt.
Es ist gerade beim Vorwurf von Wirtschaftsverbrechen unbedingt erforderlich, dass Sie einen Rechtsanwalt rechtzeitig zu Hilfe nehmen, der solche Verfahren von der ersten Ermittlungshandlung bis zum rechtskräftigen Urteil vor der letzten Instanz bereits vertreten hat und auch zahlreiche Entscheidungen stets im Hinterkopf behält.
Wirtschaftsstrafverfahren zermürben regelrecht den Mandanten, weil neben (manchmal jahre-) langen Ermittlungsverfahren auch noch Sicherstellungen von Vermögenswerten erfolgen oder sogar der Zugriff auf Konten gesperrt wird.
Bei einem angenommenen Schaden ab Fünf Millionen Euro, sowie bei schweren Amtsmissbrauchs- und Korruptionsdelikten ist die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft („WKStA“) zuständig.
Neben der Abgabenhinterziehung und der Nichtabfuhr von Zöllen stehen auch gravierende Verbrechen wie etwa Finanzbetrug im Raum, bei denen sogar langjährige Haftstrafen von einem Gericht verhängt werden dürfen (zusätzlich zur Verrichtung der „geprellten“ Steuer samt Zinsen).
Die Folgen von Finanzvergehen sind sehr unterschiedlich und hängen naturgemäß von der Schwere der Tat ab. Dass derartige Strafen das Leben ruinieren können, leuchtet jedem ein.
Es sind zusätzlich zum Wohlergehen des Betroffenen auch Reputation und Fortbestand eines Unternehmens bei der Planung der Strategie zu berücksichtigen. Ein Rechtsanwalt muss gerade bei diesen Verfahren weit vorausblickend handeln und einen Drahtseilakt zwischen Mandanten, Anklagebehörde und Gerichten vollbringen.
Genauso wie die Strafen im Finanzstrafrecht sehr unterschiedlich gestaltet sind, gibt es auch sehr viele Möglichkeiten die Betroffenen aus ihrer unliebsamen Situation mit dem Finanzamt zu befreien und ein Ergebnis zu erzielen, mit dem alle Beteiligten (weiter)leben können.
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Mag. Zaid Rauf — Ihr Anwalt für Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht in Wien
Rechtsanwaltskanzlei Bleichergasse 8/12, 1090 Wien
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