Suchtmitteldelikte – Wurden Sie wegen eines Drogendelikts angezeigt?
Als Strafverteidiger und Anwalt für Drogendelikte vertrete ich sehr oft Mandanten, die wegen eines Drogendelikts angezeigt wurden. Mit welchen Konsequenzen müssen Sie rechnen, wenn Sie zum Beispiel von der Polizei beim Rauchen eines Joints erwischt wurden? Lesen Sie weiter um mehr zu erfahren.
Wenn Sie eine eingehender Rechtsberatung wünschen oder aber eine Vorladung zur Vernehmung bei der Polizei bezüglich des Suchtmittelgesetzes erhalten haben, dann können Sie mich gerne anrufen oder mir eine Email schreiben und ich freue mich mit Ihnen einen Termin für ein Erstgespräch zu vereinbaren.
Mag. Zaid Rauf: Kontaktieren Sie mich, wenn Sie einen Anwalt bezüglich eines Verstoßes gegen das Suchtmittelgesetz (SMG) benötigen:
Rechtsanwaltskanzlei Bleichergasse 8/12 in 1090 Wien, Alsergrund (Nähe Währinger Straße / Volksoper)
- Mail: office@ra-rauf.at
- Tel: 06766017746
- Web: https://ra-rauf.at
„Therapie statt Strafe“ – der österreichische Gesetzgeber hat erkannt, dass es in manchen Fällen des Suchtmittelmissbrauches sinnvoller ist, den Betroffenen durch eine Therapie zu unterstützen, als über ihn eine Haftstrafe zu verhängen.
Gesundheitsbezogene Maßnahmen oder die Erledigung des Strafverfahrens mittels Diversion (= so etwas wie eine Verwarnung) die Möglichkeit ein nicht unbedingt notwendiges Strafverfahren zu vermeiden. Grundsätzlich kommen aber auch im Suchtmittelrecht Geld- oder Freiheitsstrafen (teilweise auch mehrjährige) in Betracht.
Gesundheitsbezogene Maßnahmen, die gerichtlich verhängt werden, können sein:
- Ärztliche Überwachung des Gesundheitszustandes,
- Ärztliche Behandlung einschließlich der Entzugs und Substitutionsbehandlung,
- Klinisch-psychologische Beratung und Betreuung,
- Psychotherapie und
- Psychosoziale Beratung und Betreuung
Bemessung der tatsächlichen Strafe bei Suchtmitteldelikten
Für die Bemessung der tatsächlichen Strafe bei Suchtmitteldelikten werden Handlungen, Begleitumstände sowie die Involvierung bestimmter Personengruppen miteinbezogen.
Je nachdem kann man zwischen leichteren und schwereren Suchtmitteldelikten oder gar Verbrechen (ab 3 Jahre Freiheitsstrafe) unterscheiden.
Gerade Jugendliche können sich durch einen zu lockeren Umgang mit Suchtmitteln leicht in Situationen bringen, die in eine Abwärtsspirale führen. Betroffene Eltern sind dabei vielfach überfordert und benötigen kompetente Unterstützung.
Wird ein Verfahren eingeleitet, ist es wichtig bereits zu Beginn einen erfahrenen Anwalt im Suchtmittelrecht zu Rat zu ziehen. Ich stehe Ihnen oder Ihren Kindern mit meiner Erfahrung aus unzähligen bereits positiv begleiteten Fällen verlässlich und kompetent zur Seite!
[1] https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011056
Ihr Mag. Zaid Rauf: Ihr Anwalt für Strafrecht in Wien:
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