Falsche Beweisaussage § 288 StGB Konsequenzen + Strafe (Österreich) – Ihr Strafverteidiger Mag. Zaid Rauf

Sie finden hier einige Informationen zum Tatbestand der falschen Beweisaussage nach § 288 StGB.

Wenn Sie eine eingehendere Rechtsberatung von einem Strafverteidiger wünschen oder aber eine Vorladung zur Vernehmung bei  der Polizei zum Vorwurf der falschen Beweisaussage erhalten haben, dann können Sie mich gerne anrufen oder mir eine Email schreiben und ich freue mich mit Ihnen einen Termin für ein erstes Gespräch zu vereinbaren.

Strafverteidiger Mag. Zaid Rauf: Ihr Anwalt für Strafrecht in Wien:

Falsche Beweisaussage § 288 StGB

In Österreich herrscht die Wahrheitspflicht als Zeuge und das aus gutem Grund, da sich die Rechtspflege unter anderem auf die Wahrnehmungen von Zeugen stützt und sich deshalb auf die Richtigkeit von ihren Aussagen verlassen muss. Nicht selten gründet eine Anklageschrift oder weite Teile der Vorwürfe der Staatsanwaltschaft auf die belastenden Angaben von Zeugen bzw. auf die Feststellungen von Sachverständigen in Gutachten und Befunden.

Viele Urteile stützen ihre Feststellungen ebenfalls auf die Zeugenaussagen, die der freien Beweiswürdigung unterliegen. Aus diesem Grund muss die Rechtspflege sich auch auf darauf verlassen können, dass Zeugen ihre Wahrheitspflicht sehr ernst nehmen und richtige Angaben tätigen.

Der § 288, welcher den Tatbestand der falschen Beweisaussage im StGB regelt, stellt deshalb die falsche Zeugenaussage und den falschen Befunde oder falsche Gutachten eines Sachverständigen unter Strafe.

Wer also vor Gericht als Zeuge oder – wenn er nicht auch gleich Partei ist – als Auskunftsperson bei seiner förmlichen Vernehmung zur Sache falsch aussagt oder als Sachverständiger einen falschen Befund oder ein falsches Gutachten erstattet, macht sich nach dem österreichischen StGB strafbar.

Falschaussage bei der Polizei, Falschaussage vor Gericht

Die Gelegenheiten bei denen Zeugen falsche Beweisaussagen tätigen können, sind in der Regel bei der Polizei oder vor Gericht, aber auch im Zuge einer Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft.

Im Ermittlungsverfahren werden Zeugen von der Polizei und allenfalls auch von der Staatsanwaltschaft vernommen – bei Gericht werden sie von den Richtern, Staatsanwälten und Anwälten zu ihren Wahrnehmungen befragt. Bei all diesen Gelegenheiten müssen Zeugen die Wahrheit sagen.

Förmliche Vernehmung

Es geht jedoch nicht um jedwede Angaben, die ein Zeuge tätigt, sondern muss er zuvor über die Wahrheitspflicht belehrt und förmlich vernommen werden.

Falsche Beweisaussage durch Verschweigen

Strafbar macht sich nicht nur derjenige, der unrichtige Tatsache behauptet, sondern in bestimmten Fällen sogar, wer vorsätzlich Umstände verschweigt.

Dazu der OGH (Ris – Justiz, RS0096135)

“Ein falsches Zeugnis kann auch im vorsätzlichen Verschweigen erheblicher Tatsachen liegen, insbesondere dann, wenn die Aussage den Anschein der Vollständigkeit hervorrufen mußte, uzw auch dann, wenn der Zeuge nicht ausdrücklich darnach befragt worden ist, sofern nur die verschwiegene Tatsache nicht ganz außerhalb des Rahmens des Beweisthemas liegt.”

Wie hoch ist die Strafe bei einer falschen Zeugenaussage?

Als Konsequenz einer falschen Zeugenaussage droht dem Täter eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.

Falschaussage in Österreich: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe?

Wer eine Falschaussage vor einer Verwaltungsbehörde (außer Polizei, Disziplinarbehörde oder Untersuchungsausschuss) tätigt, dem droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen

Qualifikation nach Abs 2

Wer auch noch einen Eid vor Gericht abgelegt hat oder seine Aussage mit einem Eid bekräftigt oder sonst einen in den Gesetzen vorgesehenen Eid vor Gericht falsch schwört dem drohen sogar sechs Monate bis 5 Jahre Freiheitsstrafe.

Zusammengefasst:

In Österreich spielt der Tatbestand der Falschen Beweisaussage in der Praxis eine große Rolle, weil Behörden und Gerichte derartige Vergehen konsequent zur Anzeige bringen. In der Regel wird der Vorwurf der falschen Zeugenaussage streng geahndet. 

Dieser Tatbestand trifft erfahrungsgemäß alle Bevölkerungsschichten und sehen sich daher auch Personen, die niemals Berührungen mit dem Strafrecht hatten, manchmal diesem Vorwurf ausgesetzt. Die Konsequenzen bei einem solchen Vorwurf sind nicht unerheblich und kommt es regelmäßig auch zu einer Verhandlung vor Gericht. 

Sehr gerne vertrete ich Sie, wenn Ihnen seitens der Justiz vorgeworfen wird, Sie hätten als Zeuge vor Gericht, vor der Polizei oder vor einer Verwaltungsbehörde unrichtige Angaben getätigt.

PS: Falls es für Sie relevant ist, lesen Sie sich auch meinen Artikel über Betrug nach – § 146 StGB durch.

Strafverteidiger Mag. Zaid Rauf: Ihr Anwalt für Strafrecht in Wien:

Rechtsanwaltskanzlei Bleichergasse 8/12 in 1090 Wien, Alsergrund (Nähe Währinger Straße / Volksoper)

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