Fussfessel – Elektronisch überwachter Hausarrest in Österreich – Ihr Strafverteidiger Mag. Zaid Rauf
In Österreich besteht die Möglichkeit, dass eine Person, die zu einer unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt wurde, unter bestimmten Voraussetzungen diesen unbedingten Teil der Freiheitsstrafe in Form eines elektronisch überwachten Hausarrests verbüßen darf. Das bedeutet, dass der Verurteilte die Freiheitsstrafe nicht in der Justizanstalt absitzen muss, sondern eben mit einer elektronisch überwachten Fußfessel sein bisheriges Leben (mit […]