Betrug & Betrugsanzeige in Österreich
§ 146 StGB – Ihr Strafverteidiger Mag. Zaid Rauf
Wurde gegen Sie eine Betrugsanzeige bei der Polizei erstattet oder sind Sie Opfer eines Betrugs geworden und wollen nun eine Betrugsanzeige bei der Polizei einbringen?
Sie finden hier einige Informationen zum Straftatbestand des Betrugs (§ 146 StGB), des schweren Betrugs (§ 147 StGB) und des gewerbsmäßigen Betrugs (§ 148 StGB), damit Sie sich einen ersten Überblick verschaffen können.
Wenn Sie eine eingehende Rechtsberatung wünschen oder aber eine Vorladung zur Vernehmung bei der Polizei wegen einer Betrugsanzeige haben, dann können Sie mich gerne anrufen oder mir eine Email schreiben und ich freue mich als Rechtsanwalt für Strafrecht mit Ihnen einen Termin für ein erstes Gespräch zu vereinbaren.
Mag. Zaid Rauf: Ihr Anwalt für Strafrecht in Wien:
Rechtsanwaltskanzlei Bleichergasse 8/12 in 1090 Wien, Alsergrund (Nähe Währinger Straße / Volksoper)
- Mail: office@ra-rauf.at
- Tel: 06766017746 (keine telefonische Rechtsauskunft)
- Web: https://ra-rauf.at
Inhaltsverzeichnis
Betrug Österreich StGB
Das Vermögensdelikt des Betrugs begeht, wer eine andere Person über eine Tatsache täuscht und durch das Verhalten der getäuschten Person sich oder einen Dritten unrechtmäßig bereichert. Dabei muss die Täuschung (der verursachte Irrtum) die andere Person zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung verleiten, welche die Person am Vermögen schädigt.
Ausschlaggebend dabei ist das Hervorrufen eines Irrtums (Vorspiegelung einer falschen Tatsache), der die andere Person zu einem Verhalten veranlasst, die diese am Vermögen schädigt.
Der Betrug ist einer der häufigsten Straftatbestände innerhalb der Vermögensdelikte. Aus diesem Grund gibt es sehr viel Literatur und Rechtsprechung zu diesem Thema.
Täuschen über Tatsachen
Es spielt keine Rolle, auf welche Weise der Irrtum hervorgerufen wird. Getäuscht kann durch einfaches “Anlügen” erfolgen, aber auch auf jede andere Weise, die geeignet ist, beim Getäuschten ein Irrtum hervorzurufen.
- Der oberste Gerichtshof hält hierzu fest (Ris – Justiz, RS0094111):
“Täuschung im Sinn des § 146 StGB setzt in objektiver Hinsicht eine irreführende Einwirkung auf die Vorstellung eines anderen voraus, der dadurch zu einem vermögensschädigenden Verhalten veranlasst wird; auf welche Weise die Irreführung stattfindet, bleibt im Prinzip gleichgültig, sofern der ursächliche Zusammenhang zwischen Täuschung, Irrtum und schädigender Vermögensverfügung gegeben ist.”
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es nicht einmal erforderlich, dass der Täter durch ein aktives Tun eine Täuschung über Tatsachen vornimmt. Der Betrug kann bei Vorliegen einer den Täter im Besonderen treffenden Rechtspflicht (zum Beispiel bei einem bestehenden Vertragsverhältnis) auch durch Verschweigen begangen werden (Ris – Justiz, RS0094297):
- Ris – Justiz, RS0094297:
“Eine Täuschung kann auch durch Unterlassen begangen werden, wenn der Täter zufolge einer ihn im besonderen treffenden Rechtspflicht verpflichtet ist, den Irrtum des anderen aufzuklären. Ist eine Partei kraft Gesetzes verpflichtet, eine Änderung von Verhältnissen der Behörde oder sonstigen öffentlichen Institution bekanntzugeben, so ist die Unterlassung dieser Bekanntgabe allein schon Täuschung über Tatsachen im Sinne des § 146 StGB.”
Vermögensschaden
Der Irrtum muss darauf gerichtet sein ein Verhalten beim Getäuschten hervorzurufen, welches diesen am Vermögen schädigt.
Hinsichtlich des Vermögensschadens gibt es verschiedene Definitionen. Als Faustregel eignet sich der Vergleich mit der erbrachten Gegenleistung. Wenn ein Irrtum über den Wert der Gegenleistung hervorgerufen wird, so liegt der Vermögensschaden in der Differenz zwischen der tatsächlichen Leistung und der irrtümlich verursachten Vorstellung von derGegenleistung.
- Der oberste Gerichtshof führt hierzu etwa an (Ris – Justiz, RS0094263, T 17):
“Es muss mitberücksichtigt werden, welcher Wert der Gegenleistung im Gesamtzusammenhang des Vermögens des Opfers unter Berücksichtigung etwaiger Verwertungsmöglichkeiten zukommt (objektiv‑individueller Maßstab). Sofern die Gegenleistung unter diesen opferbezogenen Gesichtspunkten als wertlos zu qualifizieren ist, tritt der Schaden in voller Höhe der irrtumsgemäßen Leistung des Getäuschten ein.”
Wenn zum Beispiel bei einem PKW – Verkauf über die Kilometerzahl hinweggetäuscht wird und dadurch der Wert des PKW als höher dargestellt wird, als er tatsächlich ist, dann liegt der Vermögensschaden in der Differenz zwischen dem tatsächlichen Wert des PKW und des vorgetäuschten Wertes des PKWs.
Es muss kein Vermögensschaden eintreten für die Annahme eines Betrugs. Wenn kein Schaden eintritt, dann kann dennoch ein Betrug versucht worden sein – die versuchte Begehungsweise ist in Österreich stets ebenfalls strafbar.
Unrechtmäßige Bereicherung
Ein großes Thema bei der Verteidigung von Betrugsfällen liegt erfahrungsgemäß im Tatbestandsmerkmal der unrechtmäßigen Bereicherung.
Strafbar macht sich nämlich nur, wer es ernsthaft für möglich hält und sich damit abfindet, dass er keinen Anspruch auf den herausgelockten Wert hat – also wer die Tat begeht, um sich selbst oder jemanden anderen unrechtmäßig zu bereichern.
Wenn jemand (zum Zeitpunkt der Täuschung) der Ansicht ist, dass ihm der herausgelockte Vermögenswert rechtlich zusteht, so handelt er ohne Bereicherungsvorsatz (Ris – Justiz, RS0094107):
“Unrechtmäßig bereichert sich, wer keinen Anspruch auf die durch die Tat bewirkte Vermehrung seines faktischen Vermögens hat; bei Beurteilung des Bereicherungsvorsatzes kommt es auf die Vermehrung des faktischen Vermögens und nicht darauf an, inwieweit auch rechtlich eine Erhöhung des Vermögensstandes eingetreten ist.”
Handlung, Duldung oder Unterlassung
Als weiteres Tatbestandsmerkmal sieht das Gesetz vor, dass die Täuschung das Opfer zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung verleitet, welche diesen im Vermögen schädigt. Das bedeutet, dass das selbstschädigende Verhalten am Vermögen (durch Handlung, Duldung oder Unterlassung) in Kausalzusammenhang mit dem hervorgerufenen Irrtum steht.
Betrugsformen /Betrugsfälle
Betrug kann auf sehr viel verschiedene Art und Weisen begangen werden und reicht vom einfachen “Kreditbetrug” über den weit verbreiteten “Onlinebetrug” bis hin zu komplexen Betrugsvarianten innerhalb von Konzernen und an der Börse. Der Betrug spielt eine wesentliche Rolle im Wirtschaftsstrafrecht.
Kreditbetrug
Beim Kreditbetrug wird über die Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit des Kreditnehmers hinweggetäuscht und bedient sich der Kreditbetrüger bisweilen auch gefälschter Unterlagen wie etwa Gehaltsnachweisen und Meldezetteln.
Online-Betrug
Beim Online – Betrug täuscht der Täter erfahrungsgemäß darüber die über eine Online-Plattform (etwa Betrug auf Willhaben) bestellte Ware zu liefern bzw. den Preis dafür zu bezahlen.
Versicherungsbetrug
Beim Versicherungsbetrug täuscht der Versicherungsnehmer den Versicherer über einen Versicherungsfall, um die Versicherungssumme zu kassieren. Dabei ist es nicht unüblich, dass ein Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt wird und als “Unfall” ausgegeben wird (etwa werden Verkehrsunfälle fingiert oder Gebäudeschäden).
Prozessbetrug
Als Prozessbetrug ist die vorsätzliche Täuschung von Behörden zu verstehen, mit dem Ziel vermögensrechtliche Leistungen zu erlangen.
- Hiezu der oberste Gerichtshof (Ris – Justiz, RS0115362):
“Nach (nunmehr) gefestigter Judikatur zum “Behördenbetrug und Prozessbetrug sind vorsätzliche falsche Angaben einer Partei gegenüber der Behörde zur Erlangung vermögensrechtlicher Leistungen auch dann als Täuschung über Tatsachen zu beurteilen, wenn die Behörde zur Überprüfung der Angaben verpflichtet ist und wenn keine falschen Beweismittel und Bescheinigungsmittel aufgeboten wurden. Können doch an die Redlichkeit einer sich insoweit erklärenden Person keine geringeren Anforderungen gestellt werden als im Rechtsleben und Geschäftsleben zwischen Privaten.”
Doping im Sport
Sportbetrug, auch Dopingbetrug genannt, ist eine spezifische Form des schweren Betrugs. Der Tatbestand ist erfüllt durch die Verwendung von Dopings im Sport täuscht – also im professionellen Sport durch die verwendung von Dopingmittel über seine tatsächlichen sportlichen Fähigkeiten hinwegtäuscht. Er wurde am 1. Januar 2010 in das österreichische Strafrecht aufgenommen und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Jener Tatbestand wurde in Anlehnung an die Anti Doping Konvention eingeführt.
Wie hoch ist die Strafe für Betrug?
Wer den Tatbestand des Betrugs begeht, ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit einer Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
Schwerer Betrug § 147 StGB
Einen schweren Betrug begeht, wer die Tat unter Verwendung
- einer falschen oder verfälschten Urkunde (etwa verfälschte Lohnzettel beim Kreditbetrug)
- eines verfälschten oder entfremdeten unbaren Zahlungsmittel (Kreditkartenbetrug)
- ausgespähter Daten eines unbaren Zahlungsmittels
- falscher oder verfälschter Daten
- eines anderen solchen Beweismittels
- eines unrichtigen Messgeräts
begeht, oder sich als einen Beamten ausgibt, um einen Irrtum hervorzurufen.
Besonders in der jüngsten Zeit hat die Bedeutung der Tatvarianten bei den falsche oder verfälschte Daten verwendet werden, deutlich zugenommen.
Einer der häufigsten Anwendungsfälle des schweren Betrugs iSd § 147 Betrug ist die Begehung eines Betrugs mithilfe einer Urkundenfälschung, wobei de gefälschte Urkunde dazu verwendet wird über Tatsachen zu täuschen.
Ein Betrug ist auch dann als “schwer” zu qualifizieren, wenn der Schaden mehr als EUR 5000,– beträgt.
In all diesen Fällen beträgt die Strafdrohung bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe.
Übersteigt der Schadensbetrag EUR 300 000,– so ist die Tat mit Freiheitsstrafe bis zu Zehn Jahren bedroht.
Vergleich hierzu § 147 StGB:
https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/147
Gewerbsmäßiger Betrug § 148 StGB
Wer jedoch den Betrug “gewerbsmäßig” begeht, der hat eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu fürchten.
Gewerbsmäßigkeit § 70 StGB
Der Tatbestand der Gewerbsmäßig ist im § 70 StGB geregelt und normiert die Begehung einer Tat in der Absicht, sich
- durch ihre wiederkehrende Begehung
- längere Zeit hindurch
- ein nicht bloß geringfügiges fortlaufendes Einkommen
zu verschaffen.
Bei einem nicht bloß geringfügiges fortlaufendes Einkommen verschafft sich der Täter ein Einkommen, das nach jährlicher Durchschnittsbetrachtung monatlich den Betrag von EUR 400,– übersteigt.
Zusätzlich muss der Täter eine weitere Voraussetzung erfüllen, und zwar muss er die Tat entweder
- unter Einsatz besonderer Fähigkeiten oder Mittel begehen, die eine wiederkehrende Begehung nahelegen
oder
- zwei weitere solche Taten schon im Einzelnen geplant haben
oder
- zwei weitere solche Taten bereits begangen haben oder einmal wegen einer solchen Tat bereits verurteilt worden sein, wobei eine solche frühere Tat oder Verurteilung außer Betracht zu bleiben hat, wenn seit ihrer Begehung oder Rechtskraft bis zur folgenden Tat mehr als ein Jahr vergangen ist.
Wer einen “schweren Betrug” jedoch gewerbsmäßig begeht ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.
Betrugsanzeige Österreich Ablauf
Betrugsanzeige Österreich Ablauf
Wenn Sie Opfer eines Betrugs geworden sind, so können Sie bei der Polizei eine Betrugsanzeige erstatten. Dies erfolgt am besten in Form einer Sachverhaltsdarstellung der Geschehnisse unter Darlegung sämtlicher relevanten Beweismittel, die geeignet sind Ihr Vorbringen zu stützen. Die Polizei nimmt dann die Ermittlungen auf und übermittelt nach Abschluss der Ermittlungen sämtliche Ermittlungsergebnisse in Form eines Abschlussberichts der Staatsanwaltschaft, die dann darüber entscheidet ob ein Strafantrag oder eine Anklage gegen den Beschuldigten eingebracht wird oder nicht. Dies hängt in erster Linie davon ab, ob ausgehend von den bisherigen Beweisergenissen eine Verurteilung nahe liegt.
Anzeige wegen Betrugs, was kann passieren?
In erster Linie wird bei einer Anzeige wegen Betrug ein Ermittlungsverfahren eingeleitet (Freispruch). Im Zuge dieses Ermittlungsverfahrens sind die Ermittlungsbehörden (Polizei und Staatsanwaltschaft) bemüht den Sachverhalt hinreichend aufzuklären, um eben festzustellen, ob tatsächlich ein Betrug vorliegen könnte oder nicht. Zu diesem Zweck werden Erhebungen vorgenommen, wie etwa Beschuldigten- und Zeugenbefragungen, Hausdurchsuchungen, oder auch Öffnung von Konten und Sicherstellungen von Spuren und Beweismitteln.
Betrug Anwalt
Sehr oft wird die Frage gestellt, ob man im Falle einer Betrugsanzeige einen Anwalt benötigt. Dies hängt jeweils vom Einzelfall und von der Intensität der Tat und dem Umfang der Vorwürfe ab. Dabei spielt der Betrag eine große Rolle, den der „Betrüger“ herausgelockt haben soll.
Je höher der Betrag, desto gravierender der Vorwurf, und umso eher empfiehlt es sich einen Rechtsanwalt für Betrug damit zu betrauen. Jedoch nicht nur der Schadenbetrag bestimmt die „Intensität“ des Vorwurfs, sondern auch die Anzahl der Betrugshandlungen, der Tatzeitraum und die Art und Beschaffenheit der angewendeten Tatmittel. Mittlerweile kann aufgrund der sehr hohen Anzahl an Entscheidungen und publizierten Fachartikeln zu diesem Thema vom „Betrugsrecht“ gesprochen werden, weshalb es sich empfiehlt bei einem gravierenden Vorwurf mit einer nicht unbeträchtlichen Summe, die vorgeworfen wird, einen Anwalt für „Betrugsrecht“ damit zu beauftragen.
Wie einen „Passenden“ Rechtsanwalt finden?
Wie gesagt -aufgrund der vielfältigen Gestaltung des Tatbestands „Betrug“ bzw. „schweren Betrugs“ in Österreich empfiehlt es sich daher einen passenden Rechtsanwalt für das „Betrugsrecht“ zu finden. Bei einem spezialisierten Anwalt kann eine kompetente Beratung für den jeweiligen Einzelfall erfolgen. Dieser kann Fragen rund um das Thema Betrug und den jeweiligen Verfahrensschritten im Detail beantworten, aber auch eine zweckmäßige Strategie ausarbeiten, die vor allem auch eine sehr lange Verfahrensdauer mitberücksichtigt.
Eine entscheidende Frage, die zu Beginn eines jeden Verfahrens aufgrund einer Betrugsanzeige geklärt werden muss, wäre, ob der Beschuldigte tatsächlich bei der Polizei eine Aussage tätigt, oder aber eine schriftliche Stellungnahme zu allen Vorwürfen eingebracht werden sollte. Beide Vorgehensweisen haben Ihre Vor- und Nachteile und ist diese Frage gesondert im jeweiligen Fall anhand der Tatumstände und der Intensität des Vorwurfs zu beantworten. Völlig anders kann die Situation ausfallen, wenn der Beschuldigte sich aufgrund der Vorwürfe in Untersuchungshaft oder gar im Ausland befindet. Jedenfalls empfiehlt es sich gerade in solchen Fällen einen Rechtsanwalt damit zu betrauen, der hinreichend Erfahrung mit derartigen Situation aufweist.
Zusammengefasst
Beim Tatbestand des Betrugs bzw. des schweren Betrugs in Österreich kann es sich um einen schwerwiegenden Vorwurf handeln, der mit mehreren Jahren Freiheitsstrafe bedroht ist. Je gravierender der Vorwurf, desto eher empfiehlt es sich einen Rechtsanwalt für Betrugsrecht damit zu beauftragen.
Vor diesem Hintergrund muss man auch hervorheben, dass bei einem komplexen Betrugsverfahren mit sehr hohen Schuldensummen die Verfahren sich oftmals sehr langwierig und zermürbend gestalten. Verfahren wegen schwerem Betrug in Österreich können bisweilen Jahre dauern und bedeuten für die Betroffenen (und für deren Unternehmen etc.) einen gravierenden Einschnitt in die Lebensführung.
Aufgrund zahlreicher Betrugsverfahren, die ich in meiner Tätigkeit als Strafverteidiger und Rechtsanwalt für Strafrecht an der Seite meiner Mandanten verrichten durfte, kann ich nun auf umfassende Erfahrungswerte zurückblicken. Diese Erfahrung bezieht sich nicht nur auf die Gesetzeslage vor dem Hintergrund der mannigfaltigen Judikatur, sondern eben auch auf zahlreiche Ermittlungsverfahren vor Staatsanwaltschaften und Verhandlungen vor Gerichten. Diese Erfahrung erlaubt es die richtige Entscheidung in Hinblick auf Strategie und Verantwortung des Beschuldigten zu treffen.Jedenfalls freue ich mich Ihnen mit meiner Erfahrung und meinen Fähigkeiten in einem Betrugsverfahren zur Seite stehen zu dürfen.
Häufige Fragen meiner Klienten und FAQs:
Betrug begeht, wer eine andere Person über Tatsachen täuscht und dadurch sich oder einem Dritten einen unrechtmäßigen Vermögensvorteil verschafft. Die Täuschung muss die andere Person zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung verleiten, die einen Vermögensschaden verursacht.
Schwerer Betrug liegt vor, wenn die Tat unter Verwendung gefälschter Urkunden, unbarer Zahlungsmittel oder ausgespähter Daten begangen wird oder der Schaden über 5.000 EUR beträgt. Bei Schäden über 300.000 EUR kann die Strafe bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe betragen.
Gewerbsmäßiger Betrug liegt vor, wenn die Tat in der Absicht begangen wird, durch wiederholte Begehung ein fortlaufendes Einkommen zu erzielen. Hier drohen Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
Für einfachen Betrug droht eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen. Bei schwerem Betrug kann die Strafe bis zu zehn Jahren betragen, abhängig von der Schadenshöhe und den verwendeten Mitteln.
Nach Einreichung einer Anzeige ermittelt die Polizei den Sachverhalt und sammelt Beweise. Die Ergebnisse werden der Staatsanwaltschaft übermittelt, die entscheidet, ob Anklage erhoben wird. Ein Ermittlungsverfahren kann zu Freispruch, Anklage oder Einstellung führen.
Ein Anwalt sollte bei schwerwiegenden Vorwürfen oder hohen Schadensbeträgen eingeschaltet werden. Ein spezialisierter Anwalt kann helfen, die beste Verteidigungsstrategie zu entwickeln und durch das komplexe Verfahren zu navigieren.
Ein spezialisierter Anwalt im Betrugsrecht kann eine kompetente Beratung bieten und eine zweckmäßige Verteidigungsstrategie ausarbeiten. Es ist wichtig, einen Anwalt mit Erfahrung in Betrugsfällen zu wählen, insbesondere bei komplexen und langwierigen Verfahren.
Es empfiehlt sich, vor der Aussage einen Anwalt zu konsultieren. Dieser kann Sie über Ihre Rechte aufklären und Ihnen helfen, eine angemessene Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
Aktiver Betrug erfolgt durch vorsätzliche Täuschung, während passiver Betrug durch Unterlassen einer Aufklärungspflicht entsteht. Beides kann strafbar sein, wenn dadurch ein Vermögensschaden verursacht wird.
Eine unrechtmäßige Bereicherung liegt vor, wenn der Täter keinen rechtlichen Anspruch auf den erlangten Vermögenswert hat. Der Vorsatz zur unrechtmäßigen Bereicherung ist ein zentrales Element im Betrugsdelikt.
Betrugsverfahren können sich, besonders bei komplexen Sachverhalten und hohen Schadenssummen, über Jahre hinziehen. Die Dauer hängt von der Komplexität des Falles und der Arbeitsbelastung der Justizbehörden ab. Dementsprechend werden Täter und Opfer gleichermaßen belastet.
Strafverteidiger Mag. Zaid Rauf: Ihr Anwalt für Strafrecht in Wien:
- Mail: office@ra-rauf.at
- Tel: 06766017746
Betrug Österreich StGB
Einen Betrug begeht, wer eine andere Person über eine Tatsache täuscht und durch das Verhalten der getäuschten Person sich oder einen Dritten unrechtmäßig bereichert. Dabei muss die Täuschung (der verursachte Irrtum) die andere Person zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung verleiten, welche die Person am Vermögen schädigt.
Ausschlaggebend dabei ist das Hervorrufen eines Irrtums (Vorspiegelung einer falschen Tatsache), der die andere Person zu einem Verhalten veranlasst, die diese am Vermögen schädigt.
Der Betrug ist einer der häufigsten Straftatbestände innerhalb der Vermögensdelikte. Aus diesem Grund gibt es sehr viel Literatur und Rechtsprechung zu diesem Thema.
Täuschen über Tatsachen
Es spielt keine Rolle, auf welche Weise der Irrtum hervorgerufen wird. Getäuscht kann durch einfaches “Anlügen” erfolgen, aber auch auf jede andere Weise, die geeignet ist, beim Getäuschten ein Irrtum hervorzurufen.
Der oberste Gerichtshof hält hierzu fest (Ris – Justiz, RS0094111):
„Täuschung im Sinn des § 146 StGB setzt in objektiver Hinsicht eine irreführende Einwirkung auf die Vorstellung eines anderen voraus, der dadurch zu einem vermögensschädigenden Verhalten veranlasst wird; auf welche Weise die Irreführung stattfindet, bleibt im Prinzip gleichgültig, sofern der ursächliche Zusammenhang zwischen Täuschung, Irrtum und schädigender Vermögensverfügung gegeben ist.“
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es nicht einmal erforderlich, dass der Täter durch ein aktives Tun einen Irrtum hervorruft. Der Betrug kann bei Vorliegen einer den Täter im Besonderen treffenden Rechtspflicht (zum Beispiel bei einem bestehenden Vertragsverhältnis) auch durch Verschweigen begangen werden (Ris – Justiz, RS0094297):
„Eine Täuschung kann auch durch Unterlassen begangen werden, wenn der Täter zufolge einer ihn im besonderen treffenden Rechtspflicht verpflichtet ist, den Irrtum des anderen aufzuklären. Ist eine Partei kraft Gesetzes verpflichtet, eine Änderung von Verhältnissen der Behörde oder sonstigen öffentlichen Institution bekanntzugeben, so ist die Unterlassung dieser Bekanntgabe allein schon Täuschung über Tatsachen im Sinne des § 146 StGB.“
Vermögensschaden
Der Irrtum muss darauf gerichtet sein ein Verhalten beim Getäuschten hervorzurufen, welches diesen am Vermögen schädigt.
Hinsichtlich des Vermögensschadens gibt es verschiedene Definitionen. Als Faustregel eignet sich der Vergleich mit der erbrachten Gegenleistung. Wenn ein Irrtum über den Wert der Gegenleistung hervorgerufen wird, so liegt der Vermögensschaden in der Differenz zwischen der tatsächlichen Leistung und der irrtümlich verursachten Vorstellung von derGegenleistung.
Der oberste Gerichtshof führt hierzu etwa an (Ris – Justiz, RS0094263, T 17):
„Es muss mitberücksichtigt werden, welcher Wert der Gegenleistung im Gesamtzusammenhang des Vermögens des Opfers unter Berücksichtigung etwaiger Verwertungsmöglichkeiten zukommt (objektiv‑individueller Maßstab). Sofern die Gegenleistung unter diesen opferbezogenen Gesichtspunkten als wertlos zu qualifizieren ist, tritt der Schaden in voller Höhe der irrtumsgemäßen Leistung des Getäuschten ein.“
Wenn zum Beispiel bei einem PKW – Verkauf über die Kilometerzahl hinweggetäuscht wird und dadurch der Wert des PKW als höher dargestellt wird, als er tatsächlich ist, dann liegt der Vermögensschaden in der Differenz zwischen dem tatsächlichen Wert des PKW und des vorgetäuschten Wertes des PKWs.
Es muss kein Vermögensschaden eintreten für die Annahme eines Betrugs. Wenn kein Schaden eintritt, dann kann dennoch ein Betrug versucht worden sein – die versuchte Begehungsweise ist in Österreich stets ebenfalls strafbar.
Unrechtmäßige Bereicherung
Ein großes Thema bei der Verteidigung von Betrugsfällen liegt erfahrungsgemäß im Tatbestandsmerkmal der unrechtmäßigen Bereicherung.
Strafbar macht sich nämlich nur, wer es ernsthaft für möglich hält und sich damit abfindet, dass er keinen Anspruch auf den herausgelockten Wert hat.
Wenn jemand (zum Zeitpunkt der Täuschung) der Ansicht ist, dass ihm der herausgelockte Vermögenswert rechtlich zusteht, so handelt er ohne Bereicherungsvorsatz (Ris – Justiz, RS0094107):
„Unrechtmäßig bereichert sich, wer keinen Anspruch auf die durch die Tat bewirkte Vermehrung seines faktischen Vermögens hat; bei Beurteilung des Bereicherungsvorsatzes kommt es auf die Vermehrung des faktischen Vermögens und nicht darauf an, inwieweit auch rechtlich eine Erhöhung des Vermögensstandes eingetreten ist.“
Betrugsformen /Betrugsfälle
Betrug kann auf sehr viel verschiedene Art und Weisen begangen werden und reicht vom einfachen “Kreditbetrug” über den weit verbreiteten “Onlinebetrug” bis hin zu komplexen Betrugsvarianten innerhalb von Konzernen und an der Börse. Der Betrug spielt eine wesentliche Rolle im Wirtschaftsstrafrecht.
Kreditbetrug
Beim Kreditbetrug wird über die Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit des Kreditnehmers hinweggetäuscht und bedient sich der Kreditbetrüger bisweilen auch gefälschter Unterlagen wie etwa Gehaltsnachweisen und Meldezetteln.
Online-Betrug
Beim Online – Betrug täuscht der Täter erfahrungsgemäß darüber die über eine Online-Plattform (etwa Betrug auf Willhaben) bestellte Ware zu liefern bzw. den Preis dafür zu bezahlen.
Versicherungsbetrug
Beim Versicherungsbetrug täuscht der Versicherungsnehmer den Versicherer über einen Versicherungsfall, um die Versicherungssumme zu kassieren. Dabei ist es nicht unüblich, dass ein Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt wird und als “Unfall” ausgegeben wird (etwa werden Verkehrsunfälle fingiert oder Gebäudeschäden).
Prozessbetrug
Als Prozessbetrug ist die vorsätzliche Täuschung von Behörden zu verstehen, mit dem Ziel vermögensrechtliche Leistungen zu erlangen.
Hiezu der oberste Gerichtshof (Ris – Justiz, RS0115362):
„Nach (nunmehr) gefestigter Judikatur zum „Behördenbetrug und Prozessbetrug sind vorsätzliche falsche Angaben einer Partei gegenüber der Behörde zur Erlangung vermögensrechtlicher Leistungen auch dann als Täuschung über Tatsachen zu beurteilen, wenn die Behörde zur Überprüfung der Angaben verpflichtet ist und wenn keine falschen Beweismittel und Bescheinigungsmittel aufgeboten wurden. Können doch an die Redlichkeit einer sich insoweit erklärenden Person keine geringeren Anforderungen gestellt werden als im Rechtsleben und Geschäftsleben zwischen Privaten.“
Wie hoch ist die Strafe für Betrug?
Der Tatbestand des Betrugs ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen bedroht.
Schwerer Betrug § 147 StGB
Einen schweren Betrug begeht, wer die Tat unter Verwendung
- einer falschen oder verfälschten Urkunde (etwa verfälschte Lohnzettel beim Kreditbetrug)
- eines verfälschten oder entfremdeten unbaren Zahlungsmittel (Kreditkartenbetrug)
- ausgespähter Daten eines unbaren Zahlungsmittels
- falscher oder verfälschter Daten
- eines anderen solchen Beweismittels
- eines unrichtigen Messgeräts
begeht, oder sich als einen Beamten ausgibt, um einen Irrtum hervorzurufen.
Einer der häufigsten Anwendungsfälle des schweren Betrugs iSd § 147 Betrug ist die Begehung eines Betrugs mithilfe einer Urkundenfälschung, wobei de gefälschte Urkunde dazu verwendet wird über Tatsachen zu täuschen.
Ein Betrug ist auch dann als “schwer” zu qualifizieren, wenn der Schaden mehr als EUR 5000,– beträgt.
In all diesen Fällen beträgt die Strafdrohung bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe.
Übersteigt der Schadensbetrag EUR 300 000,– so ist die Tat mit Freiheitsstrafe bis zu Zehn Jahren bedroht.
Vergleich hierzu § 147 StGB:
https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/147
Gewerbsmäßiger Betrug § 148 StGB
Wer jedoch den Betrug “gewerbsmäßig” begeht, der hat eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu fürchten.
Gewerbsmäßigkeit § 70 StGB
Der Tatbestand der Gewerbsmäßig ist im § 70 StGB geregelt und normiert die Begehung einer Tat in der Absicht, sich
- durch ihre wiederkehrende Begehung
- längere Zeit hindurch
- ein nicht bloß geringfügiges fortlaufendes Einkommen
zu verschaffen.
Bei einem nicht bloß geringfügiges fortlaufendes Einkommen verschafft sich der Täter ein Einkommen, das nach jährlicher Durchschnittsbetrachtung monatlich den Betrag von EUR 400,– übersteigt.
Zusätzlich muss der Täter eine weitere Voraussetzung erfüllen, und zwar muss er die Tat entweder
- unter Einsatz besonderer Fähigkeiten oder Mittel begehen, die eine wiederkehrende Begehung nahelegen
oder
- zwei weitere solche Taten schon im Einzelnen geplant haben
oder
- zwei weitere solche Taten bereits begangen haben oder einmal wegen einer solchen Tat bereits verurteilt worden sein, wobei eine solche frühere Tat oder Verurteilung außer Betracht zu bleiben hat, wenn seit ihrer Begehung oder Rechtskraft bis zur folgenden Tat mehr als ein Jahr vergangen ist.
Wer einen “schweren Betrug” jedoch gewerbsmäßig begeht ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.
Betrugsanzeige Österreich Ablauf
Wenn Sie Opfer eines Betrugs geworden sind, so können Sie bei der Polizei eine Betrugsanzeige erstatten. Dies erfolgt am besten in Form einer Sachverhaltsdarstellung der Geschehnisse unter Darlegung sämtlicher relevanten Beweismittel, die geeignet sind Ihr Vorbringen zu stützen. Die Polizei nimmt dann die Ermittlungen auf und übermittelt nach Abschluss der Ermittlungen sämtliche Ermittlungsergebnisse in Form eines Abschlussberichts der Staatsanwaltschaft, die dann darüber entscheidet ob ein Strafantrag oder eine Anklage gegen den Beschuldigten eingebracht wird oder nicht. Dies hängt in erster Linie davon ab, ob ausgehend von den bisherigen Beweisergenissen eine Verurteilung nahe liegt.
Anzeige wegen Betrugs, was kann passieren?
In erster Linie wird bei einer Anzeige wegen Betrug ein Ermittlungsverfahren eingeleitet (Freispruch). Im Zuge dieses Ermittlungsverfahrens sind die Ermittlungsbehörden (Polizei und Staatsanwaltschaft) bemüht den Sachverhalt hinreichend aufzuklären, um eben festzustellen, ob tatsächlich ein Betrug vorliegen könnte oder nicht. Zu diesem Zweck werden Erhebungen vorgenommen, wie etwa Beschuldigten- und Zeugenbefragungen, Hausdurchsuchungen, oder auch Öffnung von Konten und Sicherstellungen von Spuren und Beweismitteln.
Betrug Anwalt
Sehr oft wird die Frage gestellt, ob man im Falle einer Betrugsanzeige einen Anwalt benötigt. Dies hängt jeweils vom Einzelfall und von der Intensität der Tat und dem Umfang der Vorwürfe ab. Dabei spielt der Betrag eine große Rolle, den der „Betrüger“ herausgelockt haben soll.
Je höher der Betrag, desto gravierender der Vorwurf, und umso eher empfiehlt es sich einen Rechtsanwalt für Betrug damit zu betrauen. Jedoch nicht nur der Schadenbetrag bestimmt die „Intensität“ des Vorwurfs, sondern auch die Anzahl der Betrugshandlungen, der Tatzeitraum und die Art und Beschaffenheit der angewendeten Tatmittel. Mittlerweile kann aufgrund der sehr hohen Anzahl an Entscheidungen und publizierten Fachartikeln zu diesem Thema vom „Betrugsrecht“ gesprochen werden, weshalb es sich empfiehlt bei einem gravierenden Vorwurf mit einer nicht unbeträchtlichen Summe, die vorgeworfen wird, einen Anwalt für „Betrugsrecht“ damit zu beauftragen.
Wie einen „Passenden“ Rechtsanwalt finden?
Wie gesagt -aufgrund der vielfältigen Gestaltung des Tatbestands „Betrug“ bzw. „schweren Betrugs“ in Österreich empfiehlt es sich daher einen passenden Rechtsanwalt für das „Betrugsrecht“ zu finden. Bei einem spezialisierten Anwalt kann eine kompetente Beratung für den jeweiligen Einzelfall erfolgen. Dieser kann Fragen rund um das Thema Betrug und den jeweiligen Verfahrensschritten im Detail beantworten, aber auch eine zweckmäßige Strategie ausarbeiten, die vor allem auch eine sehr lange Verfahrensdauer mitberücksichtigt.
Eine entscheidende Frage, die zu Beginn eines jeden Verfahrens aufgrund einer Betrugsanzeige geklärt werden muss, wäre, ob der Beschuldigte tatsächlich bei der Polizei eine Aussage tätigt, oder aber eine schriftliche Stellungnahme zu allen Vorwürfen eingebracht werden sollte. Beide Vorgehensweisen haben Ihre Vor- und Nachteile und ist diese Frage gesondert im jeweiligen Fall anhand der Tatumstände und der Intensität des Vorwurfs zu beantworten. Völlig anders kann die Situation ausfallen, wenn der Beschuldigte sich aufgrund der Vorwürfe in Untersuchungshaft oder gar im Ausland befindet. Jedenfalls empfiehlt es sich gerade in solchen Fällen einen Rechtsanwalt damit zu betrauen, der hinreichend Erfahrung mit derartigen Situation aufweist.
Zusammengefasst:
Beim Tatbestand des Betrugs bzw. des schweren Betrugs in Österreich kann es sich um einen schwerwiegenden Vorwurf handeln, der mit mehreren Jahren Freiheitsstrafe bedroht ist. Je gravierender der Vorwurf, desto eher empfiehlt es sich einen Rechtsanwalt für Betrugsrecht damit zu beauftragen.
Vor diesem Hintergrund muss man auch hervorheben, dass bei einem komplexen Betrugsverfahren mit sehr hohen Schuldensummen die Verfahren sich oftmals sehr langwierig und zermürbend gestalten. Verfahren wegen schwerem Betrug in Österreich können bisweilen Jahre dauern und bedeuten für die Betroffenen (und für deren Unternehmen etc.) einen gravierenden Einschnitt in die Lebensführung.
Aufgrund zahlreicher Betrugsverfahren, die ich in meiner Tätigkeit als Strafverteidiger und Rechtsanwalt für Strafrecht an der Seite meiner Mandanten verrichten durfte, kann ich nun auf umfassende Erfahrungswerte zurückblicken. Diese Erfahrung bezieht sich nicht nur auf die Gesetzeslage vor dem Hintergrund der mannigfaltigen Judikatur, sondern eben auch auf zahlreiche Ermittlungsverfahren vor Staatsanwaltschaften und Verhandlungen vor Gerichten. Diese Erfahrung erlaubt es die richtige Entscheidung in Hinblick auf Strategie und Verantwortung des Beschuldigten zu treffen.Jedenfalls freue ich mich Ihnen mit meiner Erfahrung und meinen Fähigkeiten in einem Betrugsverfahren zur Seite stehen zu dürfen.