Anzeige wegen Körperverletzung in Österreich – Ihr Strafverteidiger Mag. Zaid Rauf

In Österreich kommt es der Justiz nicht nur darauf an, dass eine Person durch eine andere verletzt wurde, sondern vor allem auch, auf welche Art und Weise und aufgrund welcher Motivation die Person verletzt wurde. Es gibt verschiedene Tatbestände, die als Grunddelikt eine Körperverletzung voraussetzen.

Sie finden hier einige Informationen zu den Straftatbeständen der Körperverletzung, damit Sie sich einen ersten Überblick verschaffen können. Wenn Sie eine eingehendere Rechtsberatung wünschen oder aber eine Vorladung zur Vernehmung bei  der Polizei aufgrund einer Anzeige wegen Körperverletzung erhalten haben, dann können Sie mich gerne anrufen oder mir eine Email schreiben und ich freue mich mit Ihnen einen Termin für ein erstes Gespräch zu vereinbaren.

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(Einfache) Körperverletzung (§ 83 StGB) – Körperverletzung Definition

Grundsätzlich gilt, dass wer eine andere Person vorsätzlich am Körper verletzt, sich gem. § 83 Abs 1 StGB strafbar macht.

Für die Annahme einer Körperverletzung genügt es, dass der Täter lediglich einen Vorsatz darauf hatte, eine Misshandlung zu verursachen – also keinen Vorsatz darauf hatte, dass die Person am Körper verletzt wird.

Verletzung

Der Gesetzgeber versteht unter einer Verletzung am Körper eine nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit.

Dazu der OGH (Ris – Justiz, RS0092811):

Schmerzen und Bluten begründen eine Verletzung. Sichtbare Beschädigungen (pathologische Veränderungen am Körper) Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit muss weder langanhaltend noch irreversibel sein. Bei traumatischen Einwirkungen, die ein Platzen von Blutgefäßen (hier: Platzwunde und Nasenbluten) zur Folge haben, ist die Erheblichkeit der Verletzungen zu bejahen.  

Hingegen erachtet der OGH kurzfristige körperliche Veränderungen, die mit dem Eingriff auf die körperliche Integrität in Verbindung stehen, nicht als Verletzung am Körper.

OGH: (Ris – Justiz, RS0092811) 

Darunter fallen in der Regel alle nicht bloß minimalen, weil sogleich wieder abklingenden pathologischen Veränderungen am Körper (an einem inneren oder äußeren Körperorgan, wozu auch die Haut zählt) zufolge gewaltsamer äußerer Einwirkung, wie etwa Wunden aller Art, Blutergüsse, Blutunterlaufungen, Schwellungen und der gleichen.

Anders ist es etwa bei lediglich kurzfristigen Hautrötungen.

Dabei ist das Bestehen oder Nichtbestehen von Schmerzen keine notwendige Voraussetzung für die Annahme einer Körperverletzung (Ris – Justiz, RS0092811).

OGH:  Dem Vorhandensein von Schmerzen kommt nur eine gewisse Indizfunktion zu.

Gesundheitsschädigung

Eine Schädigung an der Gesundheit ist die Herbeiführung oder Verschlimmerung einer Krankheit.

Darunter fallen auch psychische Leiden.

Dazu der OGH (Ris – Justiz, RS0092798):

Auch rein psychische Einwirkungen können eine Gesundheitsstörung bewirken, wenn dadurch ein körperlich oder seelisch krankhafter Zustand herbeigeführt wird.

Misshandlung (§ 83 Abs 2 StGB)

Der Täter misshandelt eine andere Person, indem er durch eine physikalische Krafteinwirkung deren körperliches Wohlbefinden nicht unerheblich beeinträchtigt. Der Täter handelt dabei mit Misshandlungsvorsatz. Dabei wird keine Körperverletzung verursacht, jedoch körperliches Unwohlbefinden.

Dazu der OGH Ris Justiz, RS0092867

Misshandlung ist jedes Einwirken physischer Kraft auf den Körper, die das körperliche Wohlbefinden des Betroffenen nicht ganz unerheblich beeinträchtigt. Misshandlungsvorsatz verlangt demnach keineswegs Verletzungsabsicht oder Beschädigungsabsicht, sondern nur den Vorsatz des Täters, der angegriffenen Person irgendein körperliches Übel – und seien es auch nur (erhebliche) körperliche Schmerzen – zuzufügen.

Für die Annahme einer Körperverletzung genügt es, dass der Täter lediglich eine Misshandlung verursachen wollte – also keinen Vorsatz darauf hatte, dass die Person am Körper verletzt wird.

Körperverletzung Strafe

Der Strafrahmen für eine Körperverletzung und auch für eine Misshandlung gem. § 83 StGB beträgt ein Jahr Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe in der Höhe von 720 Tagessätzen.

Körperverletzung Beispiele

Häufig wird die Frage gestellt, ob eine Ohrfeige eine Körperverletzung darstellt. Eine Ohrfeige stellt eine Körperverletzung dar, wenn die Tat eine nicht sofort abklingende Schwellung oder Rötung zur Folge hat. Eine Misshandlung kann dann vorliegen, wenn der Täter mit Misshandlungsvorsatz die Ohrfeige versetzt hat.

Ein Hundebiss kann allenfalls eine fahrlässige Körperverletzung darstellen, wenn der Hundehalter gegen die objektive Sorgfaltspflicht verstoßen hat und der Hund deshalb sein Opfer biss. Eine vorsätzliche Körperverletzung wäre dann denkbar, wenn der Täter den Hund gezielt auf die andere Person gehetzt hat.

Ein Faustschlag ins Gesicht stellt stets eine Körperverletzung oder eine versuchte Körperverletzung dar (wenn die Körperverletzung ausbleibt).

Schwere Körperverletzung (§ 84 StGB)

Eine schwere Körperverletzung liegt dann vor, wenn der Täter eine andere Person am Körper misshandelt und zumindest fahrlässig eine an sich schwere Körperverletzung, eine mehr als 24 tägige Gesundheitsschädigung oder Berufsunfähigkeit verursacht. Wenn der Täter einen Beamten, einen Zeugen oder einen Sachverständigen (einfach) am Körper verletzt, dann ist dies ebenfalls als schwere Körperverletzung zu erachten. Gleiches gilt, wenn der Täter mindestens drei selbständige Taten ohne begreiflichen Anlass und unter Anwendung erheblicher Gewalt begeht.

Zur Frage, was als “an sich schwere” Körperverletzung zu erachten ist (Ris – Justiz, RS0092473):

Maßgebliche Kriterien sind insbesondere die Wichtigkeit des von der Verletzung betroffenen Organs oder Körperteils, die Intensität und das Ausmaß der Krankheitserscheinungen (Funktionsbeeinträchtigung, Schmerzen etc), die Ungewissheit und Dauer des Heilungsverlaufes, die Gefahr von Komplikationen, die Möglichkeit weiterer gesundheitlicher Folgen sowie der körperliche bzw gesundheitliche Zustand des Opfers vor der Tat. Mehrere (leichte) Verletzungen, die der Täter einer Person bei einer Tat zugefügt hat, können bei der gebotenen Gesamtbetrachtung in Summe zur Einstufung der Verletzungen als an sich schwer führen.

Schwere Körperverletzung Beispiele

Knochenbrüche sind grundsätzlich an sich schwere Körperverletzungen (außer bei kleinen und unbedeutenden Knochen, wie etwa leichte Brüche des Nasenbeins oder der Zehen). Weiters sind nicht ganz geringfügige Risse der Bänder, sowie tiefe Stichwunden und Verletzungen der inneren Organe in der Regel ebenfalls als an sich schwere Körperverletzungen zu erachten. 

Über die Frage, ob eine Körperverletzung als “an sich schwer” zu werten ist oder nicht, entscheidet das Gericht, nachdem es ein medizinisches Sachverständigengutachten eingeholt hat.

Wenn der Täter jedoch eine andere Person am Körper vorsätzlich verletzt (also nicht misshandelt), und dabei auch nur fahrlässig eine an sich schwere Körperverletzung, eine mehr als 24 tägige Gesundheitsschädigung oder Berufsunfähigkeit verursacht, dann beträgt der Strafrahmen sechs Monate bis zu 5 Jahren zu (anstelle einer Strafdrohung von bis zu drei Jahren).

Der Unterschied liegt darin, dass der Täter nicht nur einen Vorsatz darauf hat das Opfer zu misshandeln, sondern eben auch zu verletzen, und dadurch eine schwere Körperverletzung (wenn auch nur fahrlässig) entsteht – dann beträgt der Strafrahmen sechs Monate bis zu fünf Jahren.

Wenn der Täter hingegen dem Opfer nur körperliches Unbehagen zufügen wollte und das Opfer dabei zu Sturz kam und eine schwere Körperverletzung erlitt, dann ist diese Tat mit einer Strafe bis zu drei Jahren bedroht.

In der Regel ist bei beträchtlicher Körpereinwirkung wie Tritten oder Faustschlägen davon auszugehen, dass es der Täter ernsthaft für möglich hielt und sich damit abfand, dass er die körperliche Integrität des Angegriffenen dadurch beeinträchtigt (also mit Verletzungsvorsatz handelte). Schupft er oder stößt er das Opfer (nicht intensiv), dann kann durchaus angenommen werden, dass der Täter lediglich mit Misshandlungsvorsatz gehandelt hat.

Absichtlich schwere Körperverletzung

Bei einer absichtlich schweren Körperverletzung kommt es dem Täter gerade darauf an, beim Opfer eine an sich schwere Körperverletzung, eine 24 tägige Gesundheitsschädigung oder Berufsunfähigkeit zu verursachen.

Der Unterschied zu den anderen Tatbeständen der Körperverletzung liegt darin, dass es der Täter nicht nur für möglich hält und sich damit abfindet das Opfer am Körper zu verletzen oder zu misshandeln, sondern zielt er mit seiner Handlung gerade darauf ab den anderen schwer zu verletzen.

Die absichtlich schwere Körperverletzung ist ein äußerst gravierendes Verbrechen, das mit Freiheitsstrafe von einem bis zu 10 Jahren bedroht ist.

Wenn der Täter zur Verübung der Tat eine Waffe, ein Messer oder einen schweren Gegenstand verwendet, dann wird in der Regel von der Staatsanwaltschaft eine absichtlich schwere Begehungsweise angenommen.

Schmerzengeld Körperverletzung Österreich

Dem Opfer einer Körperverletzung steht Schadenersatz in Form von Schmerzengeld zu. Das Opfer kann vor Gericht als sogenannter Privatbeteiligter seine Ansprüche geltend machen. In der Regel wird das Opfer vom Gericht am Schluss der Vernehmung gefragt, ob es Schmerzengeld geltend machen möchte.  Der Schmerzengeldbetrag wird nach der sogenannten Schmerzengeldtabelle bemessen. Dabei orientiert sich der Betrag an der Anzahl von Tagen, an denen der Betroffene leichte, mittelschwere und schwere Schmerzen erlitten hat.

Für leichte Schmerzen stehen dem Opfer 100 – 110 EUR pro Tag, für mittelschwere 200 – 220 EUR und für starke Schmerzen 300 – 330 EUR pro Tag zu.

Schadenersatz kann auch unter Umständen  in Form von Verdienstentgang begehrt werden.

Jugendstrafrecht Körperverletzung

Körperverletzungen werden sehr häufig unter Jugendlichen begangen. Bei Jugendlichen besteht ein anderer Strafrahmen als bei Erwachsenen – die Mindeststrafdrohung entfällt und die Höchststrafe beträgt nur die Hälfte. Dazu näheres hier: Jugendstrafrecht.

Anzeige wegen Körperverletzung – was tun?

Grundsätzlich kann eine Anzeige wegen Körperverletzung weitreichende Folgen nach sich ziehen, wobei die Konsequenzen sehr stark nach dem jeweiligen Vorwurf (also der Art der Körperverletzung) variieren.

Da Gewaltdelikte in den letzten Jahren allgemein strenger geahndet werden, empfiehlt es sich, den Vorwurf sehr ernst zu nehmen und einen Rechtsanwalt für Strafrecht, der mit Delikten gegen Leib und Leben Erfahrung hat, damit zu betrauen.

Sehr gerne kann ich Sie in einem Verfahren aufgrund des Vorwurfs der Körperverletzung verteidigen.

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Ihr Rechtsanwalt Mag. Rauf.